Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen des Auftragnehmers (Fotografie, Werbevideos, Print-Design, Webentwicklung – WordPress) gegenüber allen Kunden. Sie sind Bestandteil jedes Vertrages, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Alle Angebote sind freibleibend und verfallen nach 14 Tagen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder Rechnungsstellung zustande. Der Kunde muss alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellen. Verzögerungen durch unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden und werden separat berechnet.
Die Angebotssummen sind Nettopreise zzgl. 20 % Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vereinbarten Leistungsumfang. Zusatzleistungen, Reisekosten, externe Dienstleistungen (Lizenzen, Hosting, Fremdvergaben) werden separat berechnet und vorab mitgeteilt.
Preiserhöhungen bis 10 % sind zulässig, wenn sich Material- oder Lizenzkosten erheblich verändern. Der Kunde wird mindestens 5 Werktage vorher informiert.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Aufträgen über EUR 2.000,– oder längerer Laufzeit können Anzahlungen verlangt werden (z. B. 30 % bei Auftrag, 30 % bei Meilenstein, 40 % bei Fertigstellung).
Die Leistung wird erst nach vollständiger Bezahlung freigegeben. Verzugszinsen: 8 % p.a. (Konsumenten) bzw. 10 % p.a. (Unternehmer). Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen.
Alle erstellten Werke (Dateien, Entwürfe, Videos, Webseiten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält nur einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.
Der Auftragnehmer behält alle Urheberrechte. Der Kunde darf Werke nicht an Dritte weitergeben oder über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen. Exklusive Nutzungsrechte oder vollständige Copyright-Übertragung kosten extra und bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
Der Auftragnehmer darf Werke für Portfolio und Referenzen nutzen, sofern der Kunde dies nicht schriftlich untersagt.
Der Auftragnehmer garantiert mangelfreie Leistung für 30 Tage nach Übergabe. Garantieleistungen umfassen:
Mängel müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen gemeldet werden. Ausgeschlossen sind: Änderungswünsche über die Originalvereinbarung hinaus, Fehler durch Fremdeingriffe, veraltete Plugins/Browser-Kompatibilität. Maximal zwei Nachbesserungen pro Werk; weitere kosten extra.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für offensichtliche Mängel, 6 Monate für verborgene Mängel (ab Abnahme). Der Auftragnehmer kann zwischen Nachbesserung und Nachlieferung wählen.
Ausnahmen: Keine Haftung für Plugin-Kompatibilität (WordPress), Datenverlust durch fehlende Backups, Hosting-Ausfälle oder Sicherheitslücken durch fehlerhafte Konfiguration.
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangene Gewinne, Datenverlust, Geschäftsunterbrechungen oder Schäden durch externe Faktoren (Hacking, Internetausfälle).
Haftungshöchstgrenze: EUR 5.000,– pro Schadensfall oder die vereinbarte Leistungsvergütung (je niedriger). Ausnahme: Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Datenschutzverletzungen (Punkt 10) gilt diese Begrenzung nicht.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner bereitgestellten Inhalte (Urheberrecht, Markenrecht, DSGVO).
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand: Das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige österreichische Gericht.
Anwendbares Recht: Österreichisches Recht (ABGB, UGB, E-Commerce-Gesetz). Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer einhält die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
Verarbeitete Daten:
Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für Vertrag, Gewährleistung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten (typischerweise 7 Jahre) erforderlich ist.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten (außer bei gesetzlicher Aufbewahrungspflicht). Anträge richten Sie an: [mail@swegi.at].
Der Auftragnehmer erteilt Datenschutz-Auskunft gerne vor Vertragsabschluss.